Düsseldorf Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat ihren Antrag auf eine Kapazitätserweiterung des Flughafens geändert und die überarbeiteten Unterlagen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt dazu als zuständige Anhörungsbehörde eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Die geänderten Antragsunterlagen liegen vom 2. September 2026 bis einschließlich 1. Oktober 2026 öffentlich aus (Offenlage).
Gegenstand des Vorhabens sind weiterhin unter anderem acht neue Flugzeug-Abstellpositionen, Erweiterungen von Flugbetriebsflächen sowie Änderungen beim Flugbetrieb. Diese betreffen insbesondere die Erhöhung des zulässigen Luftverkehrs am Tage auf maximal 60 Flugbewegungen in den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, bzw. auf maximal 45 Flugbewegungen in den Stunden, in denen nur die südliche Start- und Landebahn zur Verfügung steht. Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag im Jahr 2015 soll es bei der Begrenzung auf 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleiben. Innerhalb dieser Begrenzung sollen künftig bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.
Die Antragsunterlagen können während der Offenlage über die Internetseiten der folgenden Städte und Gemeinden eingesehen werden: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Korschenbroich, Krefeld, Meerbusch, Moers, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Tönisvorst und Willich. Darüber hinaus sind die Unterlagen über das Landesportal Beteiligung.NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite) sowie in den Räumen der genannten Stadt- und Gemeindeverwaltungen während der jeweiligen Dienststunden einsehbar. Informationen zu den konkreten Auslegungsorten, Öffnungszeiten und gegebenenfalls erforderlichen Anmeldungen veröffentlichen die Kommunen in ihren jeweiligen Bekanntmachungen.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 2. September 2026 bis einschließlich 15. Oktober 2026 (Posteingang) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, oder bei den genannten Offenlagekommunen eingereicht werden. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Anforderungen sind der Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf (https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2026-07/20260717_2_26_beka_luftvg_airport-dus.pdf)
sowie den jeweiligen örtlichen Bekanntmachungen der Kommunen zu entnehmen. Alternativ können Einwendungen über das Portal Beteiligung.NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite) eingereicht werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Die bereits in den Jahren 2016 und 2020 eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden.

