Schöffen für Erwachsenen- und Jugendstrafrecht gesucht

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Ratingen. Die Stadt Ratingen sucht Bewerber, die als Laienrichter entweder im Erwachsenenstrafrecht am gemeinsamen Schöffengericht beim Amtsgericht Düsseldorf und in den Strafkammern des Landgerichtes Düsseldorf oder am Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Ratingen und in der Jugendkammer des Landgerichtes Düsseldorf an der Rechtsprechung teilnehmen. Zu wählen sind für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 im Erwachsenenstrafrecht insgesamt 48 Hauptschöffen sowie im Jugendstrafrecht 13 Jugendhauptschöffen und sechs Jugendersatzschöffen.

Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Ratingen schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ratingen jeweils mindestens die doppelte Anzahl der geforderten Kandidaten vor. Der Schöffenwahlausschuss wählt dann zwischen September und Oktober aus diesen Vorschlagslisten die Schöffen.

Gesucht werden Bewerber, die in Ratingen wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden.

Die Schöffen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die hauptberuflichen Richterinnen und Richter mit. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für die Entscheidung wie die Berufsrichter. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden.

Schöffen sollten über eine ausgeprägte soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie sollten auch in schwierigen Situationen objektiv und unvoreingenommen handeln.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen überdies erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt hingegen nicht erforderlich.

Die Gerichte sind sehr an Bewerbern aus der gesamten Bevölkerung interessiert.

Interessierte Personen für das Schöffenamt können sich unter Verwendung des jeweiligen Bewerbungsvordrucks bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Ratingen bewerben. Die Vordrucke können auf der Internetseite der Stadt Ratingen (www.ratingen.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für Bewerber, die diese Möglichkeit nicht nutzen können, liegen Exemplare im Bürgerbüro, im Jugendamt sowie im Rechtsamt der Stadt Ratingen zur Abholung bereit.

Fragen zum Schöffenamt im Erwachsenenstrafsachen werden unter der Telefonnummer (02102) 550-3003 entgegengenommen. Bei Fragen zum Jugendschöffenamt besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme unter der Rufnummer (02102) 550-5100.

Allgemeine Information ist außerdem im Internet auf den Seiten www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffenwahl-nrw.de zu finden.

Foto: Pixabay

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