Nur mit 2G zur neuen Frisur?

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Lintorf. „Das kann doch nicht sein, dass ein Frisör nur Leute mit 2G in den Laden lässt“, sagte am Freitag ein Leser der Redaktion. Es könne doch nicht sein, dass die Menschen gerade jetzt vor Weihnachten vom Frisörbesuch ausgeschlossen würden. Doch genau dies habe sein Lintorfer Frisör getan.

Tatsächlich schreibt die gültige Coronaschutzverordnung NRW für körpernahe Dienstleistungen grundsätzlich die 2G-Regel vor. Das heißt, es dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden bedient werden. Ausgenommen sind aber ausdrücklich Friseurleistungen und körpernahe Dienstleistungen in Medizin und Pflege. Hier gilt weiterhin die 3G-Regel, sodass auch Ungeimpfte mit negativem Testnachweis Zutritt haben.

Natürlich muss sich jeder Ladenbesitzer an die Regeln der Coronaschutzverordnung halten. Aber er darf sie natürlich für sein Geschäft verschärfen. Das Hausrecht steht da auf seiner seiner, sofern er dabei nicht gegen andere Gesetze verstößt. Wegen seiner Hautfarbe oder Religion oder sexuellen Orientierung darf er niemanden ausschließen.

Wie sehen das die Leser des Lintorfers: Ist es in Ordnung, wenn ein Frisör nur geimpfte oder genesene Kunden bedient? Schreiben Sie der Redaktion, wie Sie das sehen: redaktion@lintorfer.eu.

Foto: jacqueline macou auf Pixabay

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