Briefwahlunterlagen nicht vor Anfang Februar

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Ratingen. Die Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar, statt. Im Ratinger Wahlamt häufen sich die Anfragen zur Briefwahl. Manche Bürger beantragen bereits jetzt, noch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung, formlos ihre Briefwahlunterlagen. Diese Anträge werden gesammelt, sofern sie vollständig sind. Sie bringen aber keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einem späteren Antrag, teilt das städtische Wahlamt mit. Die Briefunterlagen können nicht vor Anfang Februar versandt werden.

Dies liegt an der Frist für die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge der Parteien, die Ende Januar endet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden. Gleich nach dem Druck erhalten alle Bürger, die einen Antrag gestellt haben, ihre Briefwahlunterlagen auf dem schnellstmöglichen Weg. Der Zeitpunkt des Antrags spielt keine Rolle. Daher bittet die Verwaltung darum, von Nachfragen zu beantragten Unterlagen abzusehen.

Der Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar. Danach werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und so schnell wie möglich an die Wahlberechtigten versandt. Spätestens bis zum 2. Februar sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen nach Erhalt unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden. Wer die Unterlagen persönlich im Briefwahlbüro beantragt, kann dort auch direkt seine Stimme abgeben.  

Weitere Information folgt in den nächsten Wochen durch Veröffentlichungen über die Medien und auf der städtischen Internetseite.

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