Marienkrankenhaus weist Vorwürfe zurück

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St. Marien-Krankenhaus Ratingen

Ratingen. Die Geschäftsführung des St. Marien-Krankenhauses wehrt sich gegen den Vorwurf der Stadt, nicht rechtzeitig über die geplante Schließung des Krankenhauses informiert zu haben. Den Vorschlag der Stadtverwaltung für den Betrieb einer Akutversorgung sieht die Krankenhausleitung nicht mehr als eine Gesprächsanfrage.

Die von städtischer Seite gemachten Vorwürfe entbehren jeder sachlichen Grundlage, teilt die Geschäftsführung mit. Die angekündigte Entscheidung über die Schließung und den Zeitplan wurde im Vorfeld mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten besprochen und abgestimmt. Auch die Stadt Ratingen sei von Beginn an dauerhaft in den Prozess eingebunden sowie über sämtliche Schritte informiert worden.

Es habe sich trotz aller Bemühungen kein Investor gefunden, der bereit gewesen wäre, das Krankenhaus als neuer Träger zu übernehmen. Bei der Investorensuche wurde auch der jetzt von der Stadt als potentieller Interessent benannte Krankenhausbetreiber angesprochen. Dieser habe mitgeteilt, kein  Interesse an der Fortführung des Krankenhauses zu haben und am Investorenprozess nicht teilnehmen zu wollen. Ein anders gelagertes Interesse, etwa an dem Aufbau einer Akutversorgung, habe der Krankenhausbetreiber zu keinem Zeitpunkt geäußert. Auch die Stadt Ratingen habe eine städtische Trägerschaft wiederholt ausgeschlossen.

Für Gespräche über eine mögliche Akutversorgung am Standort, bei der es ersichtlich nicht um eine Fortsetzung der stationären Krankenversorgung geht, steht die Geschäftsleitung der St. Marien-Krankenhaus GmbH jederzeit zur Verfügung, heißt es in der Stellungnahme der Krankenhausgeschäftsführung. Nach ihrem Kenntnisstand ist aber kein Konzept bekannt, wie sich eine Akutversorgung am Standort kurzfristig umsetzen lassen sollte, geschweige denn, wie eine solche kostendeckend betrieben werden könnte. Mehr als eine Gesprächsanfrage, die der Geschäftsleitung am Abend des 11. April über die Stadt Ratingen per E-Mail zugeschickt wurde, gibt es nicht. Eine auch nur im Ansatz fundierte Basis, die es gerechtfertigt hätte, die Umsetzung der mit allen Verfahrensbeteiligten abgestimmten Schritte zurückzustellen, ist und war nicht vorhanden. „Die Geschäftsführung war nicht in die durch die Ratsfraktion und Verwaltungsspitze beschlossenen Gespräche mit potentiellen Interessenten eingebunden und hatte hiervon auch keine Kenntnis“, so die Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung nimmt ihre Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitenden sehr ernst, diese vollständig und rechtzeitig über die unvermeidliche Schließungsentscheidung und den konkreten Zeitplan zu informieren. Anders wäre ein weiterer Krankenhausbetrieb in der aktuellen Situation nicht möglich. Die Kommunikation, die der Belegschaft bis Ende dieser Woche fest zugesagt wurde, hat in Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung stattgefunden. Auch die Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf eine rechtzeitige Information über den Stand der Dinge sowie den weiteren zeitlichen Ablauf. Von einer „voreiligen Schließungsmitteilung“ kann daher keine Rede sein.

Aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgaben kann ein defizitärer Krankenhausbetrieb nicht aufrecht erhalten werden. Auch lässt die Personalsituation des Krankenhauses eine längere Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs nicht zu. Deshalb war es aus tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen unumgänglich, einen geordneten Schließungsprozess nach dem kommunizierten Zeitplan einzuleiten.

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