Flughafen: Drei Personen, drei Haftbefehle

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Düsseldorf. Am Dienstag, 11. August, nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen fest.

Zu Beginn kontrollierten die Bundespolizisten am Morgen eine Bulgarin, die aus Chisinau/Moldau einreiste. Die 38-Jährige wurde vom Amtsgericht Stuttgart gesucht. Dieses hatte bereits im November 2023 einen Untersuchungshaftbefehl wegen mutmaßlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls gegen die Beschuldigte erlassen.Die in Moldau lebende Frau wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei eröffnet. Anschließend wurde sie an die zuständigen Behörden überstellt.

Dienstagnachmittag wurde ein Niederländer festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate vorstellte. Gegen den 38-Jährigen lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Amberg (Bayern) vor. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den Mann erlassen. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 660 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von elf Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Am Abend kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen 42-jährigen Kosovaren, der beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im April 2026 Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte auch der in Luxemburg lebende Reisende seinen Weg fortsetzen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden.