Düsseldorf/Ratingen. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule haben die Bürgermeister des Kreises Mettmann Ende Mai einen Brandbrief zur Kenntnisnahme an Mitglieder des Bundestags und des Landtags sowie an die Kommunalen Spitzenverbände geschickt. Die Ratinger Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt (SPD) hatte Anfang Juni den Brief zum Anlass genommen, bei der Landesregierung nachzufragen. Jetzt hat sie die Antwort bekommen.
Die Bürgermeister sorgen sich, dass derzeit nicht gesichert ist, dass sowohl finanziell als auch personell die erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung des rechtlich verbürgten Ganztagsanspruches im Primarbereich ab 2026 in den Kommunen zur Verfügung stehen werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird von vielen Familien gut angenommen. Eltern benötigen auch einen umsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dafür müssen rechtzeitig die erforderlichen Grundlagen auch auf Landesebene geschaffen werden.
Die Bürgermeister aus dem Kreis Mettmann heben als Forderungen die Schaffung verbindlicher Qualifizierungsprofile und Betreuungsschlüsseln für OGS-Fachkräfte hervor; die Refinanzierung der Ausbildung von PiA-Kräften; Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den Quereinstieg sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Elisabeth Müller-Witt wollte in ihrer Kleinen Anfrage von der Landesregierung unter anderen wissen, wie sie sich die dauerhafte Finanzierung und damit verbunden die Fachkräfteversorgung vorstellt.
Die Antwort der zuständigen Schulministerin Dorothee Feller: Das Land unterstützt die Kommunen bei der bedarfsgerechten Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter durch Fördermittel und Lehrerstellen. Die Fachkräfteversorgung der Grundschulen und Träger der außerunterrichtlichen Angebote ist eine gemeinsam zu bewältigende Aufgabe aller beteiligten Institutionen.
Es „besteht ein enger, zurzeit monatlicher Austausch der zuständigen Ressorts mit den Kommunalen Spitzenverbänden“, antwortet die Ministerin auf die Frage von Müller-Witt, in welcher Form der bisher vorliegende Zeitplan den Bedürfnissen der Kommunen angepasst werde.
Müller-Witt wollte zudem wissen, welche weiteren landesweiten Regelungen beabsichtigt sind, um den in dem Brandbrief aus dem Kreis Mettmann aufgezählten Anforderungen an Finanzierungssicherheit, Raum- und Fachkräftebedarf sowie Qualitätsstandards zu genügen. Die Landesregierung führe seit Monaten einen breit angelegten Dialogprozess, heißt es in der Antwort. „Den Ergebnissen der Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und mit den Kooperationspartnern sollte nicht vorgegriffen werden“, heißt es dort wörtlich.
Elisabeth Müller-Witt (Foto: privat)