St. Anna: Rückkehr zu den Wurzeln

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Lintorf/Ratingen/Kettwig. Das Erzbistum Köln teilte jetzt mit, dass die Kirchengemeinde St. Anna mit den anderen beiden Ratinger Gemeinden, St. Peter und Paul und Heilig Geist sowie der Kettwiger Gemeinde St. Peter und Laurentius zu einer Pastoralen Einheit zusammengeschlossen. Die formale Errichtung der wird am 1. September 2023 erfolgen. Mit der Errichtung wird der geografische Zuschnitt der zukünftigen Pastoralen Einheiten bestätigt. Einen direkten Einfluss auf bestehende rechtliche Strukturen hat die Errichtung nicht. St. Anna war im Mittelalter bis ins 15. Jahrhundert ein Teil der Ratinger Pfarrei St. Peter und Paul.

Die 67 zukünftigen Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln stehen nun alle fest. Sie bilden den Planungsrahmen für die weitere Entwicklung der Seelsorge und den Personaleinsatz in den kommenden Jahren. Mit der Zusammenfassung der heutigen 177 Seelsorgebereiche zu 67 Pastoralen Einheiten begegnet das Erzbistum Köln den tiefgreifenden Veränderungen im kirchlichen Leben.
Nach konstruktiven Gesprächen mit den Verantwortlichen in den Gemeinden konnten, auf Empfehlung des diözesanen Koordinierungsteams und durch Kardinal Woelki bestätigt, die verbliebenen drei Bereiche festgelegt werden.

Im Norden des Kreises Mettmann entstehen zwei Pastorale Einheiten. Die Ratinger Pfarreien Heilig Geist, St. Peter und Paul und St. Anna bilden zusammen mit St. Peter und Laurentius Essen-Kettwig eine Pastorale Einheit. Zu St. Anna gehören Lintorf (St. Anna und St. Johannes), Breitscheid (St. Christophorus) und Hösel (St. Bartholomäus). Die andere Pastorale Einheit wird aus den Pfarreien St. Michael und Paulus Velbert und St. Suitbertus Heiligenhaus gebildet.

Nächste Schritte
In den kommenden Wochen werden alle beteiligten Gremien um eine strukturierte Meinung zum nun abgeschlossenen ersten Schritt von #ZusammenFinden gebeten.

Ab sofort steht die individuelle Entwicklung der 67 Pastoralen Einheiten im Mittelpunkt. „Jede zukünftige Pastorale Einheit steht zu Beginn der weiteren Entwicklung an ihrem ganz individuellen Punkt und startet daher in einer eigenen Ausgangskonstellation in die kommenden Veränderungen“, hält Markus Bosbach, Leiter der Hauptabteilung Entwicklung Pastorale Einheiten, fest. „Somit kann und darf es nicht den einen, gleichzeitigen Entwicklungsweg für alle Pastorale Einheiten geben; vielmehr wird der Entwicklungsweg in jeder Pastoralen Einheit unterschiedlich verlaufen.“

Für alle Veränderungen, die bistumseinheitlich geregelt werden müssen, wird es einen verbindlichen Rahmen für die pastorale und administrative Zusammenarbeit in den Pastoralen Einheiten geben. Dabei sollen die Strukturen immer der Pastoral dienen, und das kirchliche Leben in den Gemeinden unterstützt werden.

Um der individuellen Situation der Pastoralen Einheiten gerecht zu werden, wird es ab Frühjahr 2023 Perspektivgespräche in allen Pastoralen Einheiten geben. Diese Perspektivgespräche haben eine Verständigung über den weiteren Entwicklungsweg der jeweiligen zukünftigen Pastoralen Einheit zum Ziel und werden sich nach derzeitigem Planungsstand bis in das Jahr 2024 hinein erstrecken. Die formale Errichtung der Pastoralen Einheiten wird am 1. September 2023 erfolgen. Mit der Errichtung wird der geografische Zuschnitt der zukünftigen Pastoralen Einheiten bestätigt; einen direkten Einfluss auf bestehende rechtliche Strukturen hat die Errichtung nicht. 

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