SMKR: Schutzschirmverfahren läuft

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St. Marien-Krankenhaus Ratingen

Ratingen. Das Ende Januar 2024 von den Verantwortlichen der St. Marien Krankenhaus GmbH eingeleitete Schutzschirmverfahren läuft planmäßig. Der Betrieb des Krankenhauses und der Altenpflegeeinrichtungen wird wie angekündigt fortgeführt. Die medizinische wie therapeutische Versorgung und die Betreuung der Patienten und Bewohner ist sichergestellt.

„Die ordnungsgemäße Fortführung unseres Betriebs hat für uns oberste Priorität. Wir freuen uns, dass wir in den vergangenen Wochen alle wesentlichen Beteiligten von unserem Kurs überzeugen konnten und sie weiterhin zu uns stehen“, sagt Geschäftsführer Alexander Hammer. Er schätzt vor allem das Engagement und die Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Sanierungsvorhaben in dieser anspruchsvollen Phase uneingeschränkt unterstützen.

Der Investorenprozess wurde im Schutzschirmverfahren ausgeweitet. „Wir führen derzeit Gespräche mit Interessenten für beide Geschäftsbereiche des Unternehmens, die wir in den kommenden Wochen noch vertiefen werden“, sagt der zum Restrukturierungsbevollmächtigten der Gesellschaft bestellte Sanierungsexperte Claus-Peter Kruth von der Kanzlei AndresPartner. Er wertet die rege Resonanz auf die erweiterte Investorenansprache nach Einleitung des Verfahrens als positiv.

Um bestmögliche Bedingungen für eine erfolgreiche Sanierung und Fortführung der Gesellschaft im Verfahren zu schaffen, führt die Geschäftsführung derzeit auch intensive Gespräche mit politischen Vertretern und Kostenträgern.

Bei ihrem Vorhaben wird die St. Marien Krankenhaus GmbH durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Ratinger Rechtsanwalt Marc d’Avoine von ATN Rechtsanwälte, begleitet. Seine Aufgabe ist es, die St. Marien Krankenhaus GmbH im gesamten Verfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren. „Das Schutzschirmverfahren ist gut vorbereitet und mit einer klaren Zielsetzung versehen. Seit Verfahrensbeginn arbeiten wir mit den Klinikverantwortlichen konstruktiv zusammen und unterstützen den Kurs im Sinne aller wesentlichen Beteiligten“, sagt d’Avoine.

Die St. Marien-Krankenhaus GmbH hatte das Schutzschirmverfahren eingeleitet, um den wachsenden Problemen des Gesundheitssystems und insbesondere der unzureichenden gesetzlichen Krankenhausfinanzierung zu begegnen. Der Schutzschirm ist dabei ein bewährtes gerichtliches Sanierungsverfahren, währenddessen die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb zügig erarbeitet und umgesetzt werden können, um eine langfristige Perspektive für alle Beteiligten zu schaffen.

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