Polizei stellt 48-jährigen Dieb

Werbung

Symbolbild (Foto: Polizei)

Ratingen. Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass am Montagvormittag, 27. Mai, Einsatzkräfte der Polizei einen 48-jährigen Deutschen vorläufig festnehmen konnten. Dieser hatte in Ratingen aus einem Mercedes Benz ein Portemonnaie gestohlen und war anschließend mit dem Rad geflüchtet. Die Polizei leitete gleich mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.

Gegen 10 Uhr beobachtete ein aufmerksamer Zeuge einen Mann, der zunächst in einem auf der Wallstraße geparkten Mercedes Benz Vito saß, diesen dann verließ und sich auf einem Fahrrad fluchtartig in Richtung Oberstraße entfernte. Der von dem couragierten Zeugen informierte Fahrzeugbesitzer stellte den Diebstahl seines Portemonnaies fest und alarmierte die Polizei.

Bei einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung trafen die Einsatzkräfte in Höhe der Graf-Adolf-Straße auf den Tatverdächtigen, welcher bei seiner fußläufigen Flucht über die Bahnstraße mitgeführtes Diebesgut verlor. In einem Innenhof nutzte er einen dort geparkten Renault Twingo als Rampe und entkam zunächst unerkannt über eine Mauer. An dem Renault entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 1500 Euro.

Weitere Einsatzkräfte konnten den mutmaßlichen Dieb anschließend auf der Beethovenstraße stellen und vorläufig festnehmen.

Die Beamtinnen und Beamten stellten neben einem aus dem Mercedes Benz gestohlenen Portemonnaie auch 19 Zigarettenschachteln, ein Handy der Marke Huawei sowie einen Schlüsselbund sicher, die der 48-jährige Deutsche zum Teil bei seiner Flucht verloren hatte. Auch das zunächst bei der Flucht genutzte Fahrrad konnte aufgefunden und sichergestellt werden. Die Einsatzkräfte leiteten gleich mehrere Ermittlungsverfahren gegen den polizeilich bereits erheblich in Erscheinung getretenen Ratinger ein.

Nach dem Abschluss erster kriminalpolizeilicher Maßnahmen wurde der 48-Jährige aufgrund mangelnder Haftgründe entlassen. Gegenstand der aktuellen Ermittlungen ist derzeit die Frage, ob die weiteren sichergestellten Gegenstände aus Straftaten stammen und ihren rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden können.

Werbung