Polizei beschlagnahmt Smartphone

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Foto: Polizei

Ratingen. Am Donnerstag, 2. Februar, hat die Polizei das Smartphone einer 50-jährigen Ratingerin beschlagnahmt und ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Frau hatte zuvor eine Fußgängerin in hilfloser Lage gefilmt, die von einem Auto angefahren worden war.

Gegen 9:50 Uhr war die Polizei wegen eines Unfalls mit Personenschaden zur Lise-Meitner-Straße gerufen worden. Die Besatzung eines zweiten Streifenwagens stellte fest, dass eine unbeteiligte Passantin die Rettungskräfte und die auf dem Boden liegende Frau mit ihrem Smartphone filmte. Bei einer Kontrolle der Filmaufnahmen stellten die Polizisten fest, dass die Frau – eine 50-jährige Ratingerin – insbesondere auf das Unfallopfer gezoomt hatte und so ihre hilflose Lage auf Video festgehalten hatte.

Daraufhin stellten die Polizeibeamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft das Smartphone der Ratingerin als Beweismittel sicher und leiteten ein Verfahren gegen sie ein.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, laut Strafgesetzbuch verboten ist. Es drohen empfindliche Geldstrafen – unter Umständen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.

Die verunglückte Fußgängerin hatte augenscheinlich mehrere Schutzengel. Sie wurde nach Kenntnisstand der Polizei bei dem Unfall nicht schwer verletzt.

Symbolbild: Polizei

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