Ratingen. Wer über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verfügt, hat wahrscheinlich schon davon gehört: Eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung ist notwendig, um den Grundfreibetrag zu erhöhen. Bestimmte gesetzlich festgelegte Gründe, wie Unterhaltspflichten oder der Bezug von Sozialleistungen, können eine Erhöhung des Grundfreibetrags rechtfertigen. Über die Anwendung KonBeO (Konto Bescheinigung Online) kann die Beantragung nun digital erfolgen. KonBeO ist ein Projekt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auf www.konbeo.nrw geben Ratsuchende die Postleitzahl ihres Wohnortes ein und sehen sofort, ob es in ihrer Nähe eine anerkannte gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle gibt, die P-Konto-Bescheinigungen über KonBeO anbietet. In Ratingen ist das der Sozialdienst katholischer Frauen Ratingen (SkF), dessen Schuldnerberatung durch die Stadt Ratingen bezuschusst wird.
Nach einer einmaligen Registrierung auf der Website führt ein Fragebogen Schritt für Schritt durch die Antragsstellung. Notwendige Nachweise – etwa eine Heiratsurkunde als Beleg für eine Unterhaltspflicht – können direkt hochgeladen werden. Die zuständige Beratungsstelle prüft dann die eingereichten Unterlagen und erstellt die P-Konto-Bescheinigung digital.
Seit Dezember 2025 bietet der SkF den Ratinger Bürgern die Möglichkeit, die kostenfreie Bescheinigung auch online über die Anwendung KonBeO zu beantragen. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, eine P-Konto-Bescheinigung in der Sprechstunde persönlich vor Ort zu erhalten. Termine dafür können telefonisch unter 02102 / 7116100 vereinbart werden. Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 15 bis 17:30 Uhr in der Geschäftsstelle des SkF, Düsseldorfer Straße 40, statt.
Obwohl KonBeO in Ratingen erst seit Kurzem verfügbar ist, berichtet der SkF, dass bereits zahlreiche Anfragen über das System eingegangen sind. Ein Zeichen dafür, dass dieses digitale Angebot von den Betroffenen gut angenommen wird.


