Kalte Jahreszeit kann kommen

Werbung

Ratingen. Es gab auch in Ratingen die ersten Nächte mit einer Temperatur um den Gefrierpunkt. Die Kommunalen Dienste der Stadt haben sich darauf vorbereitet, damit sich die Ratinger auch bei winterlichen Bedingungen sicher auf den Straßen bewegen können.

„Seit dem 14. November sind unsere Winterdienstmitarbeiter in Rufbereitschaft, um, wenn nötig, die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Werner Kabacinski, Winterdienstbeauftragter der Kommunalen Dienste.

Bei der Wahl der Streumittel haben die Kommunalen Dienste den Umweltschutz im Blick. So wird vermehrt ein Gemisch aus Salz und Sole auf die Straßen gesprüht, das durch einen wesentlich geringeren Salzanteil deutlich umweltschonender ist und punktgenau aufgebracht werden kann.

„Auf Gehwegen sowie Wegen in Parks und Friedhöfen werden nur abstumpfende Streumittel eingesetzt“, sagt Michaela Maurer, Leiterin der Kommunalen Dienste. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen oder an gefährlichen Stellen – zum Beispiel bei Eisregen, an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie bei starkem Gefälle – darf von dieser umweltschonenden Streuweise abgewichen werden.

Mit dem Winterdienst kommen die Kommunalen Dienste ihren gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherheitspflichten nach. Es gibt einen Straßenwinterdienst, einen Winterdienst für die öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie einen für die Ratinger Friedhöfe.

Das Winterdienst-Team für die Ratinger Straßen hat mit seinen Räum- und Streufahrzeugen, aber auch per Hand insgesamt rund 328 Kilometer Fahrbahn von Schnee und Eis zu befreien. Dazu gehört auch der Winterdienst an Haltestellen. Die Gehwege, die dorthin führen, müssen frei von Schnee und Eis sein. In zwei Schichten sind die Beschäftigten mit vier Lkw, einem Multicar und einem Unimog unterwegs, um Sole und Salz zu streuen. Hinzu kommen zehn Pritschenwagen für Mitarbeitende, die per Hand streuen – dort, wo die großen Fahrzeuge nicht hinkommen. Der Zwei-Schicht-Dienst auf Ratingens Straßen beginnt um 3.30 Uhr und endet um 21.30 Uhr.

Da Ratingen eine fahrradfreundliche Stadt ist, haben die Kommunalen Dienste natürlich auch die Radwege im Blick und versuchen nach Kräften, hier zu helfen, sobald die wichtigen Straßen geräumt und gestreut sind.

Der Winterdienst der Abteilung Stadtgrün kommt zum Einsatz, wenn die Gehwege in Parkanlagen oder vor städtischen Liegenschaften von Schnee und Eis befreit oder freigehalten werden müssen. Auf langen Gehwegstrecken kommen Kommunalschlepper mit Anbaugeräten (Streuer und Schneebürste) zum Einsatz, kürzere und schmalere Einsatzstellen werden manuell geräumt oder gestreut.

Aufgabe des Winterdienstes auf den Friedhöfen ist es zunächst, die Bürgersteige außerhalb der Friedhöfe zu räumen. Um einen reibungslosen Bestattungsbetrieb sicherzustellen, ist es auch erforderlich, die Hauptwege auf den Friedhöfen sowie den Zugang zu den Kühlzellen, Trauerräumen und Kapellen von Schnee und Eis zu befreien. Hier beginnt die Rufbereitschaft um 5 Uhr und endet um 20 Uhr, auch an den Wochenenden.

Im städtischen Zentralmateriallager in Tiefenbroich werden rund 150 Tonnen Auftausalz gelagert. Außerdem stehen auf dem Gelände des Baubetriebshofs an der Sandstraße zwei Holzsilos mit einem Fassungsvermögen von jeweils 400 Tonnen Salz. Diese beiden Silos sind derzeit randvoll. Darüber hinaus lagern in der Solemischanlage auf dem städtischen Zentralmateriallager 28.000 Liter Natriumchloridlösung. Diese Lösung wird beim Streuvorgang mit dem Salz vermischt und auf die Straße aufgebracht.

Aber nicht nur die Stadt Ratingen hat Winterdienstpflichten. Auch Eigentümer müssen sämtliche Geh- und Fußwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis befreien oder streuen. Diese Pflicht kann auch Dritten übertragen werden. Hierfür sollten jedoch klare vertragliche Regelungen vorhanden sein.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Bürgersteige und Gehwege nach jedem Schneefall umgehend in einer Breite von etwa 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort durch abstumpfende Mittel bestreut werden. Der Schnee sollte zwischen Gehweg und Grundstück angehäuft werden, damit Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet oder behindert werden.

Tagsüber (7 bis 20 Uhr) muss der Schnee nach Beendigung des Schneefalls oder die Eisglätte nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Abends (nach 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetages zu beseitigen.

Grundsätzlich dürfen nur abstumpfende Mittel, wie Sand, Granulat oder Splitt benutzt werden. Streugutreste sind nach dem Abtauen unverzüglich zu beseitigen, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden.

Werbung