Ratingen. Die Bundesregierung hat das sogenannte Familienstartzeit-Gesetz für 2024 angekündigt. Darin ist die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für Väter oder gleichgestellte Elternteile geregelt, denn aktuell muss der zweite Elternteil nach der Geburt eines Kindes Urlaub nehmen, um Mutter und Kind zu unterstützen. Doch der angekündigte Gesetzentwurf zum Familienstartzeitgesetz lässt auf sich warten. 35 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – darunter die Gleichstellungsstelle der Stadt Ratingen – fordern nun in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“
Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch nicht gesetzlich verankert ist, trifft auf großes Unverständnis. „Uns ist die Einführung der Familienstartzeit wichtig, um Anreize zu schaffen, Väter frühzeitig in die Sorge-Arbeit einzubinden“, sagt Nadine Mauch, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ratingen, und ergänzt: „Das Wochenbett sollte nicht allein als Angelegenheit der Mutter betrachtet werden, die das Kind zur Welt bringt.“
Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: „Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.“
In den Reihen der Unterstützerinnen und Unterstützer sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände – und die Gleichstellungsstelle der Stadt Ratingen.