Lintorf. Die Anwohner an der Kalkstraße, deren Grundstücke an den Hinkesforst grenzen, waren überrascht, als sie im Mai des vergangenen Jahres Post von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann bekamen. Wegen der Gefahr von Hochwasser sollen sie ihre Gartenzäune fünf Meter zurücksetzen. Derzeit stehen die Zäune an der Grundstücksgrenze, meist unmittelbar am Hinkesforstgraben.
19 Grundstücksbesitzer an der Kalkstraße unmittelbar am Waldrand erhielten Ende Mai 2022 ein Schreiben der Unteren Wasserbehörde. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass bei einer Gewässerschau Anfang April festgestellt wurde, dass die Zäune der Grundstücke zu nah am Hinkesforstgraben stehen.
Der Gewässerrandstreifen muss im Außenbereich fünf Meter breit sein, heißt es in dem Schreiben der Unteren Wasserbehörde. „Dieser dient der Erhaltung und Verbesserung der ökollogischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen“, heißt es wörtlich in dem Schreiben. Die Abstandsregelung gelte auch innerhalb eines Bebauungsplans. Die Eigentümer sollen deshalb „den Zaun um mindestens fünf Meter von der Böschungskante zurückversetzen.“
„Ich denke, Sie haben alle das Schreiben … erhalten, wo Sie aufgefordert werden, Ihre Grundstücke zu verkleinern, damit das Rinnsal Hinkesforstgraben mehr Platz bekommt“, schrieb einer der Eigentümer an seine Nachbarn. Er schlug ein Treffen vor, um sich zu beraten.
Schließlich haben die Anwohner Widerspruch bei der Behörde eingelegt. Sie haben viele Argumente genannt, warum die Zäune nicht versetzt werden müssten. „Ich wohne hier seit 53 Jahren und es hat noch nie Hochwasser gegeben“, schrieb eine Anwohnerin an die Behörde. Außerdem stünden im Dorf die Zäune zum Beispiel auch unmittelbar am Dickelsbach. Das sei im „Vergleich zu unserem Graben“ ein stattlicher, ganzjährig fließender Bach.
Die Anwohner hatten bereits im August 2022 umfangreiche Argumente zusammengetragen. Sie sagen, dass die Grundstücke bis an den Graben reichen und die Zäune auf den Grundstücksgrenzen stünden – seit dem Bau der Häuser zwischen 1958 und 1962. Außerdem würden die Anwohner den Graben regelmäßig von Gestrüpp und Laub befreien, da dies sonst niemand mache. Sie führen an, dass bei der Versetzung der Zäune auf rund 2500 Quadratmetern „ein bestehendes Ökosystem durch Maschinen und Arbeiter befahren und plattgetrampelt“ würde. „Alle Ansiedlungen von geschützten Tierarten auf den hinteren Grundstücksflächen und in Ufernähe würden getötet und vertrieben.“
Die Untere Wasserbehörde bleibt aber bei ihrer Anordnung. „In den bisherigen Schreiben erläuterte ich Ihnen ausführlich den Hintergrund meines gesetzlichen Schutzauftrages für Umwelt, Leib und Leben sowie für die öffentliche Sicherheit sowie die Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahme“, heißt es noch einmal in einem Schreiben der Behörde vom Juli dieses Jahres.
Die Anwohner haben sich kürzlich noch einmal zusammengesetzt und durch einen Anwalt beraten lassen. Ihre Einlassungen zu dem Bescheid der Behörde haben die Anwohner nach dem Treffen dann Anfang September noch einmal an die Behörde geschickt, obwohl die Antwortfrist bereits Ende August abgelaufen war. „Die kurze Fristverlängerung bis Ende August können wir leider nicht nachvollziehen“, heißt es in einem Schreiben an die Behörde. Der August sei Hauptreisezeit. Nicht jeder mache in den Schulferien Urlaub. Auch der eingeschaltete Anwalt habe erst im September einen freien Termin gehabt.
„Wir wollen keinen Krach mit der Behörde“, sagt eine Anwohnerin der Kalkstraße im Gespräch mit der Redaktion des Lintorfers. „Wir wollen nur sinnlose Arbeiten und und Kosten vermeiden.“