Düsseldorf. Während der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Beirut/Libanon stellten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am Mittwoch, 3. Dezember, eine 21-jährige Syrerin fest, die gleich dreifach zur Fahndung ausgeschrieben war.
Zwei Haftbefehle von Mai und August dieses Jahres wurden von der Staatsanwaltschaft Essen und einer im Juni dieses Jahres vom Amtsgericht Gelsenkirchen erlassen. Alle drei wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die Bußgelder in Gesamthöhe von 95 Euro konnte die im Ruhrgebiet lebende Frau jedoch vor Ort begleichen und somit die Erzwingungshaft in Gesamthöhe von vier Tagen abwenden. Anschließend setzte sie ihren Weg fort.


