Auch Schüler müssen sich freitesten

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Kreis Metmmann. Entgegen einzelner Presseberichte sieht das Landesgesundheitsministerium keine abweichenden Regelungen zur frühzeitigen Beendigung einer Isolation bei positivem Testergebnis von Schülern vor. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.

Gemäß Coronatest- und Quarantäneverordnung kann eine Freitestung mittels Bürgertest oder PCR-Test frühestens ab dem fünften Tag der Isolation erfolgen. Ein Antigenselbsttest reicht dafür nicht aus. Wird keine Freitestung in Anspruch genommen, so endet die Isolation grundsätzlich nach zehn Tagen.

Foto: Pixabay

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