Detmold/ Ratingen/ Langenfeld. In einem durch die Staatsanwaltschaft Detmold und die Kreispolizeibehörde Mettmann geführten bundesweiten Sammelverfahren wegen gefälschter Gerichtskostenrechnungen hat der Bundesgerichtshof am 30. Juli 2026 die Revisionen der Angeklagten gegen die mit Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Detmold vom 27.November 2024 verhängten Freiheitsstrafen verworfen.
Damit sind nun ein 45 Jahre alter Deutscher wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 229 Fällen zu 4 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ein 49 Jahre alter Lette wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 198 Fällen zu 4 Jahren 3 Monaten und ein 67 Jahre alter Este wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 179 Fällen zu 3 Jahren 3 Monaten rechtskräftig verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Detmold – mit der eine zu niedrige Wertersatzeinziehung gerügt wird – hat der Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Detmold zurückverwiesen.
Die Verurteilten waren Teil einer international agierenden Betrügerbande und haben seit September 2020 mehr als 150.000 gefälschte Gerichtsrechnungen für Handelsregistereintragungen aus dem Raum Düsseldorf heraus verschickt.
Dreitausend Unternehmen und Vereine fielen der Täuschung zum Opfer und überwiesen jeweils einen hohen dreistelligen Betrag. Insgesamt wurde ein Schaden von 2,7 Millionen Euro verursacht.
Am 9. Juli 2026 hat die Staatsanwaltschaft Detmold Anklage gegen zwei weitere Mittäter und einen Gehilfen vor die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Detmold erhoben. Den beiden Mittätern wird gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 272 Fällen vorgeworfen. Dem Gehilfen wird vorgeworfen, zu diesen Taten durch sieben Handlungen Beihilfe geleistet zu haben.
Gegen weitere Bandenmitglieder dauern die Ermittlungen noch an.

