Hösel. Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. hat als Stifterin der Stiftung Haus Oberschlesien in Ratingen die Stiftungsaufsicht im Ministerium des Innern NRW aufgefordert, eine Neufassung der Stiftungssatzung nicht zu genehmigen. Der Genehmigungsantrag wurde am vergangenen Mittwoch durch den Stiftungsrat gestellt.Die geltende Satzung verlangt für Änderungen im schriftlichen Verfahren eine Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder der Stiftungsorgane. Nach der vorliegenden Aufstellung wurde diese Mehrheit nicht erreicht. Zudem bindet die Satzung wesentliche Änderungen an die Zustimmung der Stifterin. Der Bundesvorstand der Landsmannschaft hat diese Zustimmung am 7. September 2026 in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung ohne Gegenstimme versagt.„Wir stellen uns einer Weiterentwicklung der Stiftung nicht in den Weg“, erklärt Sebastian Wladarz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Landsmannschaft. „Wir unterstützen seit 2024 die rechtliche Verselbständigung des Museums und haben einer Satzungsfassung zugestimmt, die genau das umsetzt. Aber eine Satzung, die das Fundament einer Stiftung neu ordnet, braucht die Mehrheit, die die Satzung selbst vorschreibt, und die Zustimmung der Stifterin. Beides fehlt.“ Dass der Satzungsentwurf trotz verfehltem Quorum zur Genehmigung eingereicht wurde findet der Bundesvorstand befremdlich. Er hatte zuletzt auch öffentlich die Vorgehensweise der Stiftungsaufsicht kritisiert, welche den von der Stifterin gebilligten Satzungsentwurf gar nicht erst geprüft und den Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt hat. Die Frage nach der Neutralität der Stiftungsaufsicht kam dabei auf.Der zur Genehmigung eingereichte Entwurf richtet die Stiftung weitgehend auf den Betrieb des Oberschlesischen Landesmuseums aus. Die Landsmannschaft befürchtet, dass das Haus Oberschlesien mit dem Veranstaltungssaal Oktogon dadurch mittelfristig zur Disposition gestellt wird. Das Haus wurde als Kultur- und Begegnungsstätte gegründet, das Museum kam später als ein Teil davon hinzu. Die Stifterin setzt sich für beides ein: für das Haus als Ort der Begegnung in Ratingen und für das Museum an seinem Standort.Die Landsmannschaft hat die Stiftungsaufsicht gebeten, sie vor einer Entscheidung anzuhören, und behält sich rechtliche Schritte vor.

