SMKR: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

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St. Marien-Krankenhaus Ratingen

Ratingen. Zum Monatsanfang hat das zuständige Amtsgericht in Düsseldorf das Insolvenzverfahren der St. Marien-Krankenhaus GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführung bleibt damit verwaltungs- und verfügungsbefugt und hat gemeinsam mit dem Restrukturierungsbevollmächtigten Claus-Peter Kruth in Abstimmung mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter Marc d‘Avoine die Belegschaft über den Verfahrensstand informiert. Mit der jetzt erfolgten Beendigung des Insolvenzgeldzeitraums erhalten die rund 620 Beschäftigten ihre Löhne und Gehälter wieder vom Unternehmen bezahlt.

Die Verantwortlichen der St. Marien-Krankenhaus GmbH hatten Anfang des Jahres ein Schutzschirmverfahren gestartet, um unter Rückgriff auf das insolvenzspezifische Sanierungsverfahren eine langfristige Perspektive für alle Beteiligten zu schaffen. Bereits zu Mitte des vergangenen Jahres hatte die St. Marien-Krankenhaus GmbH einen strukturierten Investorenprozess gestartet, der im Schutzschirmverfahren noch einmal intensiviert wurde. So sollte für das Krankenhaus ein neuer Träger gefunden werden, der auch vor den gegenwärtigen Herausforderungen im Gesundheitswesen in der Lage ist, die erforderliche Transformation und Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung am Standort voranzutreiben.

Die Investorensuche, die durch regelmäßige Gespräche auf sämtlichen politischen Ebenen eng begleitet wurde, hat in den vergangenen Wochen allerdings trotz intensiver Bemühungen zu keinem erfolgreichen Ergebnis geführt; innerhalb der gesetzten Frist sind keine belastbaren Investorenangebote für das von der Gesellschaft betriebene Krankenhaus in Ratingen eingegangen.

„Verschiedene Interessenten haben an unserem Investorenprozess teilgenommen und vertiefte Prüfungen durchgeführt. Aber letztlich hat sich niemand gefunden, der eine tragfähige Basis für die Übernahme des Krankenhauses gesehen hat“, beschreibt Rechtsanwalt Claus-Peter Kruth die Situation. Er begleitet als Restrukturierungsbevollmächtigter den Sanierungskurs der Gesellschaft.

Die St. Marien-Krankenhaus GmbH ist zur eigenständigen Fortführung des Krankenhausbetriebs aufgrund der auch zukünftig zu erwartenden erheblichen Verluste des Geschäftsbereichs nicht in der Lage. „Der wirtschaftliche Betrieb des Krankenhauses als Grund- und Regelversorger war und ist auf Basis der derzeitigen Finanzierungsbedingungen im Gesundheitswesen nicht darstellbar. Auch sind keine belastbaren Planungen auf Basis der aktuell vorliegenden Entwürfe zu einer Gesundheitsreform möglich, die eine relevante Verbesserung der wirtschaftlichen Eckdaten erwarten lassen“, erläutert Kruth, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Die nächsten Schritte, die auch den weiteren Zeitplan betreffen, werden jetzt mit dem Sachwalter, dem Gläubigerausschuss und der Mitarbeitervertretung besprochen.

Klare Sanierungsperspektiven für den Bereich Altenpflege
Der Sanierungsprozess für die von der St. Marien-Krankenhaus GmbH betriebenen Altenpflegeeinrichtungen verläuft wie geplant. Für die Übernahme beider Altenpflegeeinrichtungen – das St. Marien Seniorenheim und das Seniorenzentrum Marienhof – hat sich ein Interessent mit seinem Angebot im Investorenprozess durchgesetzt. Die Gespräche mit dem Interessenten werden in den kommenden Wochen vertieft und sollen schnell umgesetzt werden.

„Der Betrieb unserer Altenpflegeeinrichtungen läuft sehr stabil. Alles läuft weiter wie bisher und wird umfänglich und in gewohnter Qualität fortgeführt. Wir sind zuversichtlich, hier sehr bald eine Sanierungslösung bekanntgeben zu können“, sagt Geschäftsführer Hammer. „Unsere Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen sowie die Nutzer unserer Einrichtungen brauchen sich keine Sorgen zu machen.“

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