Kreis Mettmann. Die Kreispolizeibehörde Mettmann warnt aus aktuellem Anlass erneut vor Betrugsmaschen bei Online-Käufen in Verkaufsportalen. Immer wieder werden neuwertige oder gebrauchte Waren von vermeintlichen Verkäufern angeboten, aber nach erfolgter Zahlung nie versendet. Um solchen Betrugsdelikten vorzubeugen, wird dringend davon abgeraten, Waren von Unbekannten mit der Funktion „Freunde und Familie“ des Zahlungsdienstleisters Paypal zu zahlen.
Sei es das beliebte Kinderspielzeug oder attraktive Markenmode – alles, was bei potentiellen Käufern Interesse weckt, steht auch im Fokus von Betrügerinnen und Betrügern. Online-Verkaufsplattformen wie „Vinted“ oder „Kleinanzeigen“ haben verschiedene Funktionen zum Käuferschutz vorgesehen. Immer wieder versuchen Betrügerinnen und Betrüger jedoch in den Verkaufschats die Käufer dazu zu animieren, Zahlungen nicht über die Plattformen selbst abzuwickeln, sondern per Paypal mit der Funktion „Freunde und Familie“ zu bezahlen. Über diese Funktion sind Zahlungen nicht geschützt und können im Betrugsfall nicht erstattet werden. Der sogenannte Käuferschutz ist nur aktiviert, wenn über die für Verkäufer kostenpflichtige Funktion „Waren und Dienstleistungen“ bezahlt wird. Nur dann kann ein Betrug gemeldet und erstattet werden.

