
Köln. Am 8. und 9. November 2025 finden im Erzbistum Köln und den vier weiteren Bistümern in Nordrhein-Westfalen die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) statt.
Bei der diesjährigen KV-Wahl ist es zum ersten Mal möglich, in einer Gemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarre ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss ein Antrag bis 7. Juni 2025 ausgefüllt und in der Wahlgemeinde eingereicht werden. Das entsprechende Formular hierfür steht auf der Internetseite des Erzbistums Köln zur Verfügung. Der Antrag gilt für das aktive und passive Wahlrecht. Der Antrag ist bei der Kirchengemeinde (Pastoralbüro) zu stellen, in welcher das Wahlrecht begehrt wird.
„Sich als Kirchenvorstand zu engagieren ist eine spannende, vielseitige, aber auch fordernde Aufgabe. Wir freuen uns sehr, wenn sich gerade in diesen herausfordernden Zeiten viele Menschen für eine Mitarbeit im Kirchenvorstand motivieren lassen, um den Wandel der Kirche vor Ort mitzugestalten. Wir werden die Kirchenvorstände dabei mit unserer Angeboten im ServicePoint Kirchengemeinden nach Kräften unterstützen“, sagt Christina Weyand, Fachbereichsleiterin ServicePoint Kirchengemeinden im Erzbistum Köln.