Marien-Krankenhaus beantragt Schutzschirmverfahren

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St. Marien-Krankenhaus Ratingen

Ratingen. Die St. Marien Krankenhaus GmbH hat an diesem Donnerstag, 25. Januar, beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Die Fortführung sämtlicher Einrichtungen der Gesellschaft bleibt hiervon unberührt, der Betrieb des Krankenhauses und der Altenpflegeeinrichtungen läuft uneingeschränkt weiter. Die Entscheidung zur Einleitung eines Schutzschirmverfahrens erfolgte vor dem Hintergrund der wachsenden Probleme des Gesundheitssystems und insbesondere der unzureichenden gesetzlichen Krankenhausfinanzierung.

„Die angespannte Situation, mit der sich derzeit eine Vielzahl von Krankenhäusern in Deutschland konfrontiert sieht, stellt auch uns vor große Herausforderungen und hat uns zu diesem Schritt veranlasst.“, erklärt Geschäftsführer Alexander Hammer. Er bleibt auch nach Einleitung des Schutzschirmverfahrens in vollem Umfang handlungs- und weisungsbefugt.

Der Schutzschirm ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, bei dem die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb zügig erarbeitet und umgesetzt werden sollen, um somit eine langfristige Perspektive für alle Beteiligten zu schaffen. Die medizinische wie therapeutische Versorgung sowie die Betreuung der Bewohner wird auch im Verfahren aufrechterhalten. „Unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen sowie die Nutzer unserer Einrichtungen brauchen sich keine Sorgen zu machen. Alles läuft weiter wie bisher und wird umfänglich und in gewohnter Qualität fortgeführt“, betont Geschäftsführer Alexander Hammer.

Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, wird die St. Marien Krankenhaus GmbH ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Claus-Peter Kruth aus der Kanzlei AndresPartner als Generalbevollmächtigten unterstützt. Zusammen mit seinem Team hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen, wie zuletzt die Katholischen Nord-Kreis Kliniken in Jülich, erfolgreich bei ihren Restrukturierungsprozessen begleitet.

„Das Schutzschirmverfahren ist ein in der Praxis bewährtes Instrument zur Beseitigung von Krisensituationen und zur nachhaltigen Neuaufstellung von Unternehmen. In den kommenden Wochen werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten führen und unsere Pläne zur Sanierung der St. Marien Krankenhaus GmbH vorantreiben“, erläutert der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die kommenden Schritte.

Es ist geplant, für das Krankenhaus einen neuen Träger zu finden, der in der Lage ist, die erforderliche Transformation und Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung am Standort voranzutreiben. Parallel soll auch für die zwei von der Gesellschaft betriebenen Altenpflegeeinrichtungen – St. Marien Seniorenheim sowie das Seniorenzentrum Marienhof – ein strategischer Partner gefunden werden. Ein dafür bereits vor dem Antrag gestarteter Investorenprozess wird jetzt im Schutzschirmverfahren fortgeführt und unter Ausnutzung der erweiterten Möglichkeiten ausgedehnt werden.

Die Geschäftsführung und der Generalbevollmächtigte sind überzeugt davon, auf diese Weise eine zukunftsfähige Lösung zu finden, damit alle Einrichtungen ihre wichtige Arbeit in der Patientenversorgung und der Betreuung älterer Menschen am Standort fortführen können.

Die rund 620 Beschäftigten der St. Marien Krankenhaus GmbH wurden an diesem Donnerstag über das Vorhaben und die weiteren Schritte informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind für die kommenden drei Monate über das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit abgesichert.

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