Johanniter stellen Krankentransporter

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Bergisches Land. Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) stärkt ihre bundesweite Einsatzfähigkeit im Verwundeten- und Bevölkerungsschutz. Mit der neuen Verwundeten-Transportkomponente 100 (VTpK-JUH100) stellen Johanniter-Verbände in ganz Deutschland 100 Krankentransportfahrzeuge (mindestens KTW Typ A) für den qualifizierten Transport Verwundeter bereit. Auch der Regionalverband Bergisches Land beteiligt sich aktiv an diesem Konzept und stellt hierfür ein Fahrzeug inklusive qualifizierter Besatzung zur Verfügung. Die VTpK-JUH100 ist für Einsätze von bis zu drei Monaten ausgelegt. Das Personal rekrutiert sich im Wesentlichen aus dem Ehrenamt.

Die Fahrzeuge kommen insbesondere für den Transport von verwundeten Soldatinnen und Soldaten aus sogenannten HUBs (Aufnahmezentren) des zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Krankenhäuser oder andere geeignete medizinische Einrichtungen zum Einsatz. Darüber hinaus steht die Komponente auch für Aufgaben im Zivil- und Bevölkerungsschutz bereit – etwa bei Evakuierungen von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen in Großschadens- oder Krisenlagen.

„Dass wir uns als Regionalverband Bergisches Land mit eigenem Fahrzeug und Personal an dieser bundesweiten Fähigkeit beteiligen, zeigt: Die Johanniter sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – sowohl für die Sicherheit der Menschen in unserer Region als auch für die gesamtstaatliche Vorsorge“, sagt Stefan Müller, Mitglied des Regionalvorstands im Bergischen Land.

Die VTpK-JUH100 basiert auf Fahrzeugen und qualifiziertem Personal aus allen Regionalverbänden der Johanniter und ist zunächst auf eine Einsatzdauer von bis zu drei Monaten ausgerichtet. Das Personal rekrutiert sich im Wesentlichen aus dem Ehrenamt. Vorbereitung und Einsätze werden über das Johanniter-Bundeszentrum für Krisenmanagement (JBK) zentral koordiniert. Durch die Aufstellung der Komponente kommt es zu keiner Einschränkung des örtlichen Bevölkerungsschutzes.

Mit ihrem Engagement leisten die Johanniter vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Verzahnung ziviler und militärischer Strukturen im Bevölkerungsschutz – stets im Einklang mit ihren humanitären Werten sowie ihrer Unabhängigkeit und Neutralität.

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