Ratingen. Wer im Jahr 2022 ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in oderNordrhein-Westfalen kauft bzw. bereits gekauft hat, kann in Kürze beim Land eine Förderung in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises beantragen – bis maximal 10.000 Euro. Die Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2022. Die entscheidende Bedingung, um in den Genuss dieses Angebotes zu kommen: Das Programm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, und es muss sich um selbst genutztes Eigentum handeln. Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz muss spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung nachgewiesen werden.
Wer sich für dieses Förderprogramm interessiert, kann sich ab sofort unter www.nrwbank.de/zuschuss-wohneigentum online registrieren. Dort findet sich auch weitere Information rund um das Förderprogramm. Sobald der Antragsprozess auf Zuschussförderung startet, erhält man – wenn man sich registriert hat – eine E-Mail. Insgesamt 400 Millionen Euro stellt das Land für dieses Programm zur Verfügung.
Stefan Winckler, Leiter der Baufinanzierung der Sparkasse HRV, freut sich über diese Unterstützung für Immobilienkäufer: „Die Förderbedingungen sind unkompliziert, und das Programm bedeutet eine spürbare Entlastung für alle, die eine selbst genutzte Immobilie erwerben: ein wichtiger Beitrag für alle, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen.“