Vier Festnahmen am Wochenende

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Düsseldorf. Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende.

Zu Beginn stellten die Beamten am Freitagabend einen türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Elazig/Türkei befand. Gegen den 34-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach (Bayern) wegen Erschleichens von Leistungen vor. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Tagen konnte von dem in der Türkei lebenden Mann nicht abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort nicht begleichen konnte. Er wurde somit nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.

Am frühen Samstagmorgen wurde ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, der beabsichtigte, nach Palma de Mallorca/Spanien zu fliegen. Eine stichprobenartige Ausreisekontrolle ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Diese hatte im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Dezember 2024 Verurteilten erlassen. Doch der Duisburger konnte die Geldstrafe in Höhe von 480 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zwölf Tagen abwenden

Sonntagvormittag dann wurde ein 51-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Tunis/Tunesien zu reisen. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Februar 2026 zu sechs Monaten Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen hatte. Der Düsseldorfer wurde somit nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.

Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagabend einen belgischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 44-Jährige von der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wurde. Im Dezember 2025 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro konnte der in Belgien lebende Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von neun Tagen abwenden.