Flughafen: Bundespolizei verhaftet fünf Leute

Werbung

Düsseldorf. Am vergangenen Wochenende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf bei grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.

Zu Beginn wurde Freitagmorgen ein Deutscher kontrolliert, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellte. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der 55-Jährige im Mai des vergangenen Jahres durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Bedrohung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Mai 2024 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe von 2000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen jedoch abwenden.

Samstagnachmittag stellten die Bundespolizisten einen 33-jährigen Deutschen fest, der aus Istanbul/Türkei einreiste. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal im August 2025 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im September 2024 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro konnte der im Ennepe-Ruhr-Kreis lebenden Mann jedoch nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde er daher den Justizbehörden überstellt.

Sonntagmorgen wurde eine Deutsche kontrolliert, die sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass auch hier die Staatsanwaltschaft Wuppertal einen Haftbefehl wegen Betruges erlassen hatte. Dieser wurde in diesem Fall im Juli 2025 erlassen. Demnach wurde die 46-Jährige im März 2025 rechtskräftig verurteilt. Doch die im Kreis Mettmann lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sieben Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe von 280 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Sonntagabend wurde eine 26-jährige Rumänin festgestellt, die beabsichtigte, nach Birmingham/Großbritannien zu fliegen. Hier stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Rockenhausen (Rheinland-Pfalz) im Januar dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahlverdachts gegen die in Frankfurt am Main lebende Frau erlassen hatte. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde sie durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

Zuletzt stellten die Beamten eine knappe Stunde später einen Rumänen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Bukarest/Rumänien befand. Bei einer stichprobenartigen Einreisekontrolle ergab sich, dass der 53-Jährige von der Staatsanwaltschaft Hagen gesucht wurde. Diese hatte im Mai 2023 einen Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betruges in vier Fällen gegen den bereits im Juni 2021 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte in diesem Fall durch den in Essen lebenden Mann beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abgewendet werden.

Werbung