
Ratingen. Gleichzeitig mit den Kommunalwahlen am 14. September findet in Ratingen die Wahl des Integrationsrates statt. Dieses Gremium ist die demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit eigener oder familiärer Einwanderungsgeschichte und damit eine zentrale Stimme für Vielfalt, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Der Integrationsrat berät den Stadtrat in Fragen der Integration, setzt eigene Themen und kann Beschlüsse fassen, die direkt in die kommunale Politik einfließen.
Alle Wahlberechtigten – das sind in Ratingen rund 22.000 Personen – erhalten die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 24. August 2025 per Post. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an das Bürgerbüro wenden (Telefon 02102 550-3262). Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 im Bürgerbüro im Rathaus, Minoritenstraße 2-6, eingesehen werden.
Wahlberechtigt sind – mit wenigen Ausnahmen – alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit, doppelter Staatsangehörigkeit oder mit einer Einbürgerung, einschließlich Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Voraussetzungen sind, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben und seit dem 29. August die Hauptwohnung in Ratingen haben.
Die vollständigen Listen können auf der Homepage des Integrationsrates, www.integrationsrat-ratingen.de, eingesehen werden. Die Geschäftsstelle des Integrationsrates bei der Stadt Ratingen stellt auf Anfrage den direkten Kontakt zu den Kandidierenden her: Telefon 02102 550-5096 oder -5098, imf@ratingen.de.