LVR: Freie Fahrt ins Museum für Schulen und Kindergärten

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Rheinland. Kurz vor dem Start des neuen Schuljahres und pünktlich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres wenden sich die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen (LVR und LWL) mit einer guten Nachricht an alle Schulen und Kindergärten in Nordrhein-Westfalen: Ab dem 1. August können NRW-weite Fahrten zu Museen und ausgewählten Einrichtungen aus den Mobilitätsfonds der beiden Verbände beantragt werden. Der Geltungsbereich umfasst alleine 33 Museen im Rheinland und in Westfalen-Lippe sowie zahlreiche weitere Einrichtungen. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren freien Eintritt in alle Museen, die sich in Trägerschaft des LVR und des LWL befinden.

Seit 2019 erstatten die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Schulklassen und Kindergartengruppen die Fahrtkosten für Ausflüge in die Museen in eigener Trägerschaft sowie zu ausgewählten weiteren Einrichtungen in der Region aus ihren jeweiligen Mobilitätsfonds. Nun haben die politischen Gremien der beiden Kommunalverbände die Ausweitung der Fonds beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr (2024/2025) sind NRW-weite Fahrten zu Museen und ausgewählten Einrichtungen beider Landschaftsverbände möglich. Die Antragstellung erfolgt weiterhin bei dem Landschaftsverband in dessen Verbandsgebiet die Schule oder der Kindergarten ihren Sitz hat. Es handelt sich dabei um die Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwierig erreichbar ist. Kosten für Führungen oder (museums-)pädagogische Angebote werden nicht erstattet.

Alle Information zur Antragstellung und Abwicklung sind auf den Internetseiten des LVR-Mobilitätsfonds zu finden.

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