
Ratingen. Schon zwei Tage nach Hoppeditz-Erwachen lädt der Karnevalsausschuss der Stadt Ratingen zur Proklamation des Prinzenpaares in die Ratinger Stadthalle, Schützenstraße 1,ein. Start ist am 13.November pünktlich um 19 Uhr (Einlass 17 Uhr). An diesem Abend werden aus Christian Drewa und Tina Pannes das Ratinger Prinzenpaar der Session 2021/22, Christian I. und Tina I.
Begleitet wird dies wie immer von einem bunten Programm, zusammengestellt von Präsident Mirco Köstring, der gemeinsam mit Katrin Hofmann, gewohnt kurzweilig durch den Abend moderieren wird.
Nachdem die Prinzengarden der Stadt Ratingen das zu kürende Prinzenpaar standesgemäß durch den Saal auf die Bühne begleitet haben, werden das Tanzcorps Rheinveilchen, der Redner Jörg Runge, die Ratsherren Unkel, die sich selbst als die wohl bekannteste Blasmusik-Boygroup bezeichnen, so wie der Bauchredner Klaus mit seinem Affen Willi für tolle Stimmung und großartige Unterhaltung sorgen. Begeistern wird auch „Et Superjecke Dreigestirn“ mit seiner einmaligen Show voller Tradition, Comedy, Akrobatik und Effekten.
Der Höhepunkt ist aber selbstverständlich der Moment, wenn Bürgermeister Klaus Pesch die Kürung vollziehen und dem Prinzenpaar die Insignien wie Mütze, Federn, Pritsche und Prinzenkette überreichen wird.
Dann freuen sich Christian I. und Tina I. auf eine hoffentlich coronafreie Session, mit einem Rosenmontagszug und vielen fröhlichen Menschen, auf möglichst vielen Veranstaltungen unter dem Motto: „Jeck is back -mer sin widder do!“
Musikalischer Höhepunkt zum Abschluss des offiziellen Teils wird der Auftritt der „Rabaue“ sein, wenn sie mit ihren Liedern wie „Ich hab gute Laune“, „Lass mich dein Skilehrer sein“ oder dem „Hüttenlied“ den Saal zum Kochen bringen werden, bevor es im Foyer mit Musik von „Hai Life“ weiter geht.
Eintrittskarten gibt es 30, 28, und 25 Euro auf der Internetseite des Ratinger Karnevalsausschusses www.jeck.de oder bei gans@ratingerkarneval.de. Zum bestmöglichen Schutz aller Jecken gilt die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Ein entsprechender Nachweis ist am Einlass vorzuweisen.
Foto: Klaus Rupprecht