TuS Lintorf: Hallensport nur noch mit 2G plus

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Lintorf. Ab diesem Dienstag, 28. Dezember, gilt bei den Hallenangeboten des TuS 08 Lintorf die 2G-plus-Regel. Die Sportler müssen also genesen oder geimpft sein und benötigen darüber hinaus noch einen Coronatest.

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist heute in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Sportler neben dem Nachweis „Genesen/Geimpft“ auch einen gültigen negativen Testnachweis vorlegen müssen. Ein Antigentest darf am Ende der Sporteinheit höchstens 24 Stunden oder ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein.

„Um diese neue Regelung für unsere Sportlerinnen und Sportler einfacher zu machen, haben wir die Öffnungszeiten unseres Testzentrums am TuSfit an der Brandsheide erweitert“, sagt TuS-Vorstand Sabrina Schmitz. Das Testzentrum ist jetzt montags bis freitags von 7:15 Uhr bis 11 Uhr und von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Außerdem kann man sich samstags von 15 bis 18 Uhr testen lassen. Die Tests sind für die Sportler kostenlos.

Eine Vorab-Registrierung und Online-Terminvereinbarung macht die Abläufe beim Test einfacher und verkürzt die Wartezeit. Das Testergebnis liegt etwa 20 Minuten nach dem Test vor.

Schüler werden während der Schulzeit immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie bis zum 9. Januar aufgrund der fehlenden Tests in der Schule einen Negativtest vorlegen müssen. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, benötigen keinen Nachweis. Eltern, die ihre Kinder in die Halle begleiten, obliegen auch der 2G-plus-Regelung.

Foto: TuS 08 Lintorf

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