
Düsseldorf. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss am Donnerstag gemeinsam mit der Bundeskanzlerin, dass Busse und Bahne nur noch von geimpften, genesenen oder aktuell getesteten Personen (Test nicht älter als 24 Stunden) genutzt werden dürfen. Konkrete Fragen der Umsetzung sind noch offen und müssen in den kommenden Tagen vom Gesetzgeber konkretisiert werden. Fest steht aber, dass Personen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Beförderung ausgeschlossen werden.
„Der Nahverkehr war jederzeit sicher und ist es heute auch noch. Die Umsetzung der 3G-Regel stellt alle Nahverkehrsunternehmen in Deutschland vor sehr große Herausforderungen. Wir werden Lösungen finden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Fest steht, dass wir stichprobenhafte Kontrollen in unseren Fahrzeugen durchführen werden. Diese werden uns viel Geld kosten“, so Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor der Rheinbahn. Die Aufgabe der Kontrolle von 3G in den Fahrzeugen können definitiv nicht zusätzlich von den Fahrer übernommen werden. Dies würde zu nicht tragbaren Belastungen sowie Verspätungen führen.
Die Rheinbahn wird ihre Kunden so schnell wie möglich über die neuen Regelungen informieren. Klaus Klar weiter: „Wir bitten alle Fahrgäste herzlich um ihre Kooperation und um Zusammenhalt in dieser Zeit. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet, halten Sie Ihren 3G-Nachweis und Ihr Ausweisdokument griffbereit.“
Aufgrund der vielen Hygienemaßnahmen, welche die Rheinbahn seit Beginn der Pandemie umsetzt – wie antivirale Beschichtungen auf allen Kontaktflächen in den Fahrzeugen, Lüften durch Öffnen aller Türen und Offenhalten der Fenster, Desinfektionsspender in allen U-Bahnhöfen, Durchsagen und vieles mehr – ist Bus- und Bahnfahren sicher. Mehrere Studien haben ebenfalls bewiesen, dass der Nahverkehr aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit, dem regelmäßigen Luftaustausch und der konsequenten Maskenpflicht kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt.