Rheinbahn: 3G-Regel ab Mittwoch

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Düsseldorf. Ab Mittwoch, 24. November, gilt in allen Fahrzeugen der Rheinbahn die 3G-Regel. Laut Infektionsschutzgesetz ist die Nutzung von Bussen und Bahnen bis auf weiteres nur für Fahrgäste gestattet, die geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt drüber hinaus bestehen.

In Kürze wird die Rheinbahn damit beginnen, die Einhaltung der 3G-Regel in ihren Fahrzeugen zu kontrollieren, wie vom Gesetzgeber gefordert. Hierzu steht sie mit Polizei und Ordnungsämtern in Kontakt. Gleichzeitig plant die Rheinbahn mehrere Schwerpunktkontrollen in den kommenden Wochen. Fahrgästen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, droht ein Ordnungsgeld und der Ausschluss von der Beförderung.

Aufgrund der vielen Hygienemaßnahmen, welche die Rheinbahn seit Beginn der Pandemie umsetzt – wie antivirale Beschichtungen auf allen Kontaktflächen in den Fahrzeugen, Lüften durch Öffnen aller Türen und Offenhalten der Fenster, Desinfektionsspender in allen U-Bahnhöfen, Durchsagen und vieles mehr – ist Bus- und Bahnfahren sicher. Mehrere Studien haben ebenfalls bewiesen, dass der Nahverkehr aufgrund der kurzen Aufenthaltszeit, dem regelmäßigen Luftaustausch und der konsequenten Maskenpflicht kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt.

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