
Düsseldorf. Noch 50 Tage haben in Düsseldorf lebende Briten Zeit, ihren Aufenthalt anzuzeigen und sich für die Ausstellung des Aufenthaltsdokuments-GB zu registrieren. Nach dem Brexit ist ein Austrittsabkommen in Kraft getreten, das sicherstellt, dass Briten die gleichen Rechte behalten wie vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU – mit Ausnahme des Wahlrechts. Laut diesem Abkommen ist eine Registrierung bis zum 30. Juni 2021 vorgesehen. Rund 1150 – und damit etwa die Hälfte aller in Düsseldorf lebenden – Briten sind der Aufforderung bislang gefolgt und haben sich im städtischen Brexit-Portal registriert.
„Die Registrierung für das Aufenthaltsdokument-GB ist für alle Britinnen und Briten in Düsseldorf absolut empfehlenswert“, sagt Oberbürgermeister Stephan Keller. „Es schafft zunächst eine größere Sicherheit, etwa bei bei Arbeitgebern, Vertragspartnern, Behörden oder Geldinstituten. Außerdem erleichtert es die Grenzkontrollen bei internationalen Reisen.“
Das Aufenthaltsdokument enthält ein biometrisches Lichtbild, eine Adresse sowie auf einem Chip gespeicherte Fingerabdrücke, es fungiert somit also auch als Identifikationsdokument. Es wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt. Auf dem Brexit-Registrierungsportal unter www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration/brexit.html kann das Dokument seit Anfang 2020 beantragt werden.
Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 im Einklang mit dem Unionsrecht in Deutschland gelebt haben, genießen unter dem Austrittsabkommen Bestandsschutz.
Briten, die weniger als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, müssen aber mindestens sechs Monate im Jahr in Deutschland verbringen, um die alten Rechte zu behalten. Briten, die bereits über fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, können ein Daueraufenthaltsrecht bekommen. Sobald sie ein solches Daueraufenthaltsrecht haben, können sie Deutschland für bis zu fünf aufeinanderfolgende Jahre verlassen, ohne ihre Rechte unter dem Austrittsabkommen zu verlieren.
Briten, die erst nach dem 1. Januar 2021 nach Düsseldorf gezogen sind, benötigen – sofern sie sich länger als 90 Tage aufhalten wollen – zukünftig eine Aufenthaltserlaubnis. Elektronische Aufenthaltstitel werden für Drittstaatsangehörige bereits seit 2011 ausgestellt.