Rathaus: Maskenpflicht bleibt

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Ratinger Rathaus

Ratingen. Die meisten Regeln zum Schutz vor der Coronapandemie in den Gebäuden der Stadt bleiben in Kraft. Bürgermeister Klaus Pesch und der Personalrat waren sich bei der Überarbeitung des Hygieneschutzkonzeptes einig, dass angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen alle Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Besucher erhalten bleiben sollen, die der Gesetzgeber ermöglicht.

Nicht dazu gehört die 3G-Regel. Diese gilt bisher für Beschäftigte und Besucher. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist jedoch die gesetzliche Grundlage für das Erfassen des Impf- oder Genesenenstatus bei Beschäftigten ersatzlos entfallen. Damit ist die 3G-Regel für Beschäftigte nicht mehr anwendbar, sie wird auch für Besucher abgeschafft. Nach dem Ende der Übergangsfrist braucht man ab Montag, 4. April, keinen Immunisierungs- oder Testnachweis mehr, um städtische Gebäude zu betreten.

Aber die übrigen Regeln bleiben größtenteils in Kraft. So sind Besuche in den Ämtern nach wie vor nur mit Termin möglich. Es gilt weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in städtischen Gebäuden (auf Verkehrsflächen), die AHA-Regeln müssen weiter befolgt werden.

Die Devise „Heimbüro und Videokonferenz“ gilt in der Stadtverwaltung weiter. Präsenztreffen sollen nur, wenn unbedingt nötig, und dann mit Maske durchgeführt werden.

Die Dislozierungsstrategie für Feuerwehr und Rettungsdienst wird fortgeführt. Die örtliche Trennung von Einheiten ist von zentraler Bedeutung, damit diese kritischen Infrastrukturbereiche auch im Falle eines Coronaausbruchs in der jeweiligen Truppe voll funktionsfähig bleiben.

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