
Ratingen. Die Polizei hat am späten Mittwochabend, 23. August, gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt, dem Kreisordnungsamt und dem Ausländeramt des Kreises Mettmann einen Kontrolleinsatz durchgeführt. Hierbei wurden mehrere Lokalitäten und 17 Personen in Ratingen überprüft.
In einem Kiosk an der Düsseldorfer Straße stießen die Behörden auf einen nicht zugelassenen Wettautomaten und Kartons mit so genanntem „Snus“. Hierbei handelt es sich um ein oral einzunehmendes Tabakprodukt, dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. Der Verkauf von Snus wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Ferner stellten die Einsatzkräfte des Ordnungsamts in dem Kiosk 480 Getränkedosen ohne Pfand sicher. Außerdem stellte die Polizei fest, dass der öffentliche Raum vor dem Kiosk mittels einer Videoanlage überwacht worden war, deren Bilder in einen Raum im Keller übertragen wurden. Gegen den Betreiber des Kiosks wurde Anzeige erstattet.
Ebenfalls einen nicht zugelassenen Spielautomaten stellten die Behörden in einer Kneipe an der Erfurter Straße sicher. Ferner wurden hier ebenfalls 360 Getränkedosen ohne Pfand sichergestellt. Außerdem ergab die Kontrolle, dass in dem Nebenraum der Kneipe ein nicht genehmigtes, voll eingerichtetes Nagelstudio betrieben wurde.
Bei einer weiteren Kontrolle in einer Shisha-Bar an der Straße Am Alten Steinhaus stellte das Ordnungsamt einen nicht ordnungsgemäß zugelassen Spielautomaten sicher. Ferner stellte die Polizei in der Shisha-Bar eine PTB-Schusswaffe samt Munition sicher. Auch hierzu wurden gegen den Betreiber entsprechende Verfahren eingeleitet.
In einer Pizzeria an der Dieselstraße und in einer Shisha-Bar am Steinhausgäßchen hingegen machten die Behörden keinerlei nennenswerten Feststellungen. Die im Objekt anwesenden Mitarbeiter verhielten sich kooperativ. Es konnte aus polizeilicher Sicht kein Fehlverhalten festgestellt werden.
Flankiert wurden die Maßnahmen durch Verkehrskontrollen der Polizei. Hierbei war den Beamten des Verkehrsdienstes um kurz vor 21 Uhr an einer Tankstelle an der Düsseldorfer Straße ein Ford Mustang aufgrund seiner enormen Lautstärke aufgefallen. Das Fahrzeug, dass von einem 20-Jährigen gefahren wurde, wurde daraufhin vorübergehend sichergestellt und am Donnerstag, 24. August, dem TÜV vorgeführt. Bei der Messung der Lautstärke wurde ein Wert von 102 Dezibel festgestellt.
Abzüglich der Toleranz blieb damit eine vorwerfbare Lautstärke-Überschreitung von sieben Dezibel, was entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen für ihn und die Halterin nach sich zog. Zudem ist die Betriebserlaubnis für den Mustang erloschen, weshalb das Fahrzeug nach Wiederherausgabe an die Halterin zunächst nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf.
Zoom-Projekt
Die Abkürzung ZooM steht für „Zielorientierte operative Maßnahmen“ und ist ein neues Projekt zur Kriminalitätsbekämpfung der Kreispolizeibehörde Mettmann. Angelehnt ist die Idee an die Zoom-Funktion einer Kamera: Mit der Funktion können Situationen und Motive genauer betrachtet und in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit genommen werden. Mit ZooM nehmen die Beamtinnen und Beamten der örtlichen Wachen und der Polizeisonderdienste verschiedene Viertel und Stadteile ihres Wachbereiches ganz besonders in den polizeilichen Blick. Die Abschnitte wechseln alle drei Monate.
Foto: Polizei