
Kreis Mettmann. Die Kreispolizeibehörde Mettmann weist ausdrücklich daraufhin, dass für Notrufe oder Alarmierungen der Polizei immer der Polizeinotruf 110 oder einer der öffentlich bekannten Telefonanschlüsse der Polizei verwendet werden sollten.
Anlass für den dringenden Appell der Polizei war die Meldung einer Verkehrsunfallflucht durch einen Zeugen über den Social-Media-Account gemeldet worden. Die Erreichbarkeit der Polizei über die sozialen Medien ist aber für Notrufe oder aktuelle Alarmierungen und auch nur bedingt für Hinweise zu Ereignissen eignen, die sofortige Einsatzmaßnahmen der Polizei erfordern. Um eine möglichst schnelle Reaktion der örtlichen Polizei zu ermöglichen, sollten in diesen Fällen immer die öffentlich bekannten Telefonanschlüsse oder der Notruf der Polizei (110) genutzt werden.
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