Nächtliche Starts und Landungen teurer

Werbung

Düsseldorf. Seit Jahresbeginn gilt am Flughafen eine neue Entgeltordnung. Sie setzt deutlich verstärkte Anreize für Fluggesellschaften, moderne und lärm- sowie emissionsarme Flugzeuge in Düsseldorf einzusetzen und nächtliche Starts oder Landungen zu vermeiden.

Flughafengeschäftsführer Thomas Schnalke: „Es ist uns gelungen, eine transparente, nachvollziehbare und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können.“

Die Fluggesellschaften wurden durch eine offizielle Konsultation an der Festsetzung der Flughafenentgelte beteiligt. Die Entgelte richten sich nach Lärmschutzgesichtspunkten, Tageszeit von Starts und Landungen sowie Schadstoffemissionen.

Die genehmigungspflichtigen Flughafenentgelte am Düsseldorfer Flughafen setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. In Düsseldorf wird zwischen Start- und Landeentgelten, Passagier-, Positions- und Abstellentgelten unterschieden. Die Start- und Landeentgelte beinhalten dabei gewichtsabhängige Grundbeträge.

Dabei enthält die Entgeltordnung am Düsseldorfer Flughafen sowohl eine lärmabhängige als auch eine schadstoffbezogene Komponente, um einen Anreiz zu schaffen, lärmarmes und umweltfreundliches Fluggerät einzusetzen.

Zum Schutz seiner Nachbarn vor nächtlichem Fluglärm setzt der Düsseldorfer Flughafen in seiner neuen, vom Landesverkehrsministerium genehmigten Entgeltordnung noch einmal auf eine Verschärfung der lärmabhängigen Flughafenentgelte in den Tagesrandzeiten und im Nachtzeitraum.

Die bislang bestehenden Lärmzuschläge sind jetzt noch stärker differenziert in Lärmzuschläge für die Tageszeit sowie ab 22 Uhr in deutlich höhere Beträge für die Tagesrandzeiten und die Kernnacht. Die Differenzierung der Entgelte wächst hierbei in Richtung der Kernnacht immer stärker an. Als Kernnacht wird der Zeitraum von 24r bis 5 Uhr bezeichnet. Damit schöpft die seit Anfang Januar geltende Entgeltordnung den rechtlichen Rahmen für die Spreizung der Lärmzuschläge für die Tag- und Nachtzeiträume aus. Sie entspricht damit auch dem von der Landesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Ziel hinsichtlich der Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte.

Die Entgeltordnung ist auf der Flughafen-Internetseite dus.com veröffentlicht.

Werbung