Kreis zieht Montag Notbremse

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Kreis Mettmann. Da die Corona-Inzidenzwerte im Kreis weiter steigen, zieht der Kreis – wie sich vor zwei Tagen bereits andeutete – mit Wirkung ab Montag, 19. April, die Notbremse.

Das bedeutet, dass alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte für Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen und andere) dürfen wieder nur Abholservice, jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung anbieten. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen ist wieder untersagt.

Veröffentlicht ist die Rücknahme der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Kreises