
Ratingen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 1. Juli fällig wird. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenkontos gebeten. Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus dem Jahresbescheid vom 15. Januar 2021 oder aus einem später ergangenen Bescheid.
In der nächsten Zeit wird die Stadt vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen. Die Aktionen erfolgen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Bei Hundehalterinnen und Hundehaltern, die keine gültige Steuermarke vorzeigen können, wird geprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.