FVN: Fußballspielen mit Corona

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Duisburg. Der Spielbetrieb im Fußballverband Niederrhein (FVN) wird nicht unterbrochen. Das haben die spielleitenden Stellen in intensiven Beratungen und im Austausch mit Vereinen entschieden. Die seit dem 24. Novembergültige Coronaschutzverordnung des Landes erlaubt weiterhin das Fußballspielen unter Wahrung der 2G-Regel. Daher bleiben die Meisterschafts- und Pokalspiele im FVN angesetzt.

Die 2G-Regel (Zugang für vollständig Geimpfte und Genesene) gilt für die Teilnehmenden und die Zuschauer beim Training und bei Pflichtspielen. Auch Schiedsrichter fallen unter die 2G-Regel.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag aufgrund der verpflichtenden Tests in der Schule.

Nicht immunisierte Spieler und Schiedsrichter, die also nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt auch für Übungsleiter und Betreuer. Sie können aber auch mit einem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) teilnehmen. In beiden Fällen müssen sie zusätzlich während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Verantwortlich für die Kontrolle der neuen Regelungen ist der Heimverein. Es wird empfohlen, dass sich beide Vereine so gut wie möglich unterstützen und vorgefertigte Listen ihrer Spieler sowie ihres Funktionsteams bereithalten, aus denen die Einhaltung der neuen Regelungen hervorgeht. Bei der Kontrolle sind stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Personalausweis vorzunehmen.

Der Verbandsjugendausschuss (VJA) hat entschieden, dass der Pflichtspielbetrieb auf FVN-Ebene für die Altersklassen Bambini bis C-Jugend fortgesetzt wird. Bei den B- und A-Junioren wird der Spielbetrieb ebenfalls aufrechterhalten. Allerdings können Vereine, aufgrund der neuen Verordnungslage in NRW und mit Blick auf den Impfstatus ihrer Spieler, die Pflichtspiele bis Jahresende – nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle – in den Februar verlegen lassen.

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