Forderungen der Volkssolidarität zum Entlastungspaket

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Ratingen. Die Volkssolidarität Ratingen schließt sich den Forderungen ihres Bundesverbandes hinsichtlich des Entlastungspakets an. Sie fordert zum Beispiel die schnelle Unterstützung im Sinne einer Soforthilfe, eine steuerfreie Energiepreispauschale, einen Lebensmittelzuschuss und die Einbeziehung von Rentnern, geringfügig Beschäftigten, pflegenden Angehörigen und Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. 

Das Entlastungspaket soll insbesondere finanziell benachteiligte Menschen in Deutschland dabei unterstützen, akute Engpässe zu bewältigen. Anlass dessen sind die durch den Ukrainekrieg verursachten Preissteigerungen für Energie und Kraftstoffe. Die Bundesregierung hat daher eine Energiepreis-Pauschale, eine Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe für drei Monate und Hilfen für Familien und Geringverdiener beschlossen. Zudem sind im Öffentlichen Personennahverkehr ermäßigte Fahrkarten für drei Monate geplant. Die Volkssolidarität sieht hier Nachbesserungsbedarf.

Mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist frühestens zum 1. Juni zu rechnen, da rechtliche Fragen zu klären und gegebenenfalls Gesetze auch in den Ländern zu erlassen sind. „Dieser Zeitraum mag einerseits realistisch sein. Andererseits ist aber genau jetzt schnelle Hilfe für bedürftige Menschen gefragt“, betont Gabi Evers, Vorsitzende der Volkssolidarität Ratingen und Mitglied des Bundesvorstandes. „Während der Corona-Pandemie etwa wurden die Soforthilfen schnell beschlossen und unbürokratisch ausgezahlt. Dieser Modus wäre aktuell auch für das Entlastungspaket angemessen. Die Mehrausgaben für Nahrungsmittel, Energie und Benzin belasten die Menschen schon seit Wochen.“

300 Euro soll die Energiepreispauschale bringen. Geplant ist, diese einmalig über das Gehalt auszubezahlen. Das bedeutet: Von den 300 Euro bleibt am Ende weniger übrig. Auch ist fraglich, ob der Schwerpunkt auf die Energiekosten allein ausreicht. „Die Energiepreise werden vor allem von Energieunternehmen festgelegt. Wenn sie steigen, zieht das üblicherweise auch Preissteigerungen in den gesamten Lieferketten nach sich. Wir als Verbraucher*innen haben dann nicht nur höhere Kosten für Heizung und Strom, sondern geben auch spürbar mehr Geld für Lebensmittel aus“, unterstreicht Evers. „Insofern plädieren wir dafür, im Entlastungspaket auch einen Lebensmittelzuschuss zu berücksichtigen.“

Durch die Kopplung an Gehalt und Einkommensteuer für Selbstständige bleiben einige Menschen beim Entlastungspaket außen vor. Die beabsichtigte Individualentlastung ist insofern fraglich. Beispielsweise werden Rentner*innen die Unterstützung nicht beanspruchen können. Hier auf bevorstehende Rentenerhöhungen zu verweisen, ist falsch. „Den Rentner und Rentnerinnen vorzurechnen, dass ja im Sommer die Renten angehoben werden, ist unfair. Zum einen ist die Erhöhung kein Zuschuss, sondern ein Anrecht auf angemessene Beteiligung an der Lohnentwicklung“, betont Evers. Geringfügig Beschäftigte fallen ebenfalls durchs Raster, da ihnen dafür die Zuordnung zur Steuerklasse fehlt. Pflegende Angehörige werden ebenfalls benachteiligt. Für sie wird zwar in die Sozialversicherungen eingezahlt. Dies geschieht jedoch überwiegend durch die Pflegeversicherung und nicht, wie sonst üblich, paritätisch von den Unternehmen und Beschäftigten.

Die Idee, den Öffentlichen Personennahverkehr für drei Monate erschwinglicher zu machen, ist aus Sicht der Volkssolidarität grundsätzlich zu begrüßen. Nur: Wer profitiert davon? Die Menschen in der Stadt sehr wahrscheinlich. Doch außerhalb der Städte? „Vor allem in ländlichen Räumen dürften wenige Menschen in den Genuss der vorgesehenen Preissenkung kommen. Bei verbesserungswürdiger Infrastruktur spielt der ÖPNV dort eine nachrangige Rolle. Die Menschen sind auf ihr Auto angewiesen. Oder denken wir an pflegende Angehörige. Ob ein dreimonatiger ÖPNV-Preisnachlass zudem der Verkehrswende den entscheidenden Impuls zu geben vermag, bleibt offen“, stellt Evers klar. „In der Stadt befürworten wir den Ansatz der ermäßigten Tickets, auch unter ökologischen Gesichtspunkten. Auf dem Land verfehlt er sein Ziel.“

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie die Kalkulation von neun Euro für eine Monatsfahrkarte überhaupt hergeleitet wurde und mit welchem Verwaltungsaufwand und welchen Kosten eine solche Ermäßigung einherginge. Am Ende ist es womöglich sogar günstiger, Fahrgäste im ÖPNV für drei Monate kostenlos Bus und Bahn nutzen zu lassen.

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