Erzbistum setzt neues kirchliches Arbeitsrecht um

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Köln. Das Erzbistum Köln wird die im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Änderungen in der Grundordnung im Arbeitsrecht umsetzen. „Nach Evaluation der alten Grundordnung war eine Überarbeitung notwendig geworden. Neu ist der institutionenorientierte Ansatz“, erklärte Kölns Erzbischof Rainer Maria Woelki. „Wann das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft tritt, kann ich präzise noch nicht sagen, dazu sind diverse Vorkehrungen erforderlich, wie die Veröffentlichung im Amtsblatt.“

Eine weitere Neuerung der neuen Grundordnung besteht darin, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertungen unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre.

„Entscheidend ist“, so sagt Rainer Maria Kardinal Woelki, „dass sich die Mitarbeitenden mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung identifizieren.“

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