
Ratingen. Eltern erhalten ihre Beiträge für Kindergarten, Kindertagespflege oder Ogata bis einschließlich Juni erstattet, wenn die Betreuungsleistung nicht in Anspruch genommen wurde. Der jeweilige Erstattungsbetrag wird „tagesscharf“ berechnet, das heißt, der Beitrag wird anteilig um die Tage gekürzt, in denen das Kind nicht in der Betreuung war. Diese wichtige Regelung für die Monate März bis Juni beschloss der Hauptausschuss des Rates in seiner Sitzung am 11. Mai und dazu eine Reihe weiterer Details zum Umgang mit Elternbeiträgen.
Die sich aufgrund der pandemischen Entwicklung ständig ändernde Situation bei der Kinderbetreuung in Kitas und Schulen wirft immer wieder aufs Neue auch die Frage nach dem Umgang mit den Elternbeiträgen auf. Dann müssen Entscheidungen getroffen und Verfahrensabläufe geändert werden, und zwar auf unterschiedlichen Ebenen von Politik und Verwaltung. Der Rat entschloss sich jetzt für eine möglichst gerechte Lösung für das erste Halbjahr, die aber gleichzeitig die aufwendigste in der Umsetzung ist. Daher bittet die Verwaltung um etwas Geduld, bis die Erstattungen errechnet und überwiesen werden können.