
Ratingen. Die neuen Antragsformulare und Merkblätter für das erneuerte und verbesserte Corona-Hilfsprogramm der Stadt Ratingen für Betriebe, Künstler, private Schulen und Vereine sind jetzt online: www.stadt-ratingen.de. Die Vordrucke für Mietzuschüsse werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt, da diese Zuschüsse erst nach Auslaufen der Überbrückungshilfe III des Bundes ausgezahlt werden können.
Der Rat der Stadt hat das städtische Corona-Hilfsprogramm für Kleinbetriebe, Künstler, private Schulen und Vereine neu aufgelegt und weiterentwickelt. So wird die maximale Zuschusshöhe für Betriebe von 6000 auf 9000 Euro erhöht. Die zweckgebundenen Sonderdarlehen für Mietzahlungen werden ebenfalls in Zuschüsse umgewandelt. Auch Betriebe, die bereits 2020 Zuschüsse aus dem städtischen Corona-Hilfsprogramm in Anspruch genommen haben, sind erneut antragsberechtigt, sofern sie in den Monaten Januar bis März 2021 pandemie-bedingte Umsatzeinbrüche in erheblicher Höhe erlitten haben. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Zuschüsse unabhängig von und somit zusätzlich zu Hilfszahlungen des Bundes gewährt werden.