
Kreis Mettmann. Selbst im Kreis Mettmann sinkt die Inzidenz kontinuierlich. Konnte gerade erst mit dauerhaftem Unterschreiten der 50er-Marke die Regelungsstufe zwei der Coronaschutzverordnung ausgerufen werden, gilt aller Voraussicht nach schon ab Montag die Stufe eins, weil der Kreis mit dem heutigen Samstag an den dafür erforderlichen fünf Werktagen den Inzidenzwert von 35 unterschritten hat. Das bedeutet weitere Freiheiten im Hinblick auf Treffen im öffentlichen Raum, Gastronomie und Handel, Freizeit, Kultur und Sport. Auch Partys sind nun wieder möglich – mit getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Gästen.
Die wichtigsten Regelungen haben wir in den vier Grafiken im Anhang zusammengestellt.




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