
Kreis Mettmann. In dem seit vielen Jahren andauernden Rechtsstreit um den Bau und die Inbetriebnahme einer durch den Kreis verlaufenden CO-Leitung der Covestro AG hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Instanzenzug der unter anderem vom Kreis Mettmann unterstützten Privatkläger beendet. Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom vergangenen August wurden zurückgewiesen.
Mit großem Bedauern nahm Landrat Thomas Hendele die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf: „Ich finde insbesondere nicht nachvollziehbar, dass die umfangreich aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aus der Planfeststellung des Projekts nicht zur Zulassung der Revision geführt haben.“
Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun rechtskräftig. Der Kreis Mettmann und die beteiligten Städte lehnen dieses Projekt aber nach wie vor ab. Der Landrat bemängelt, dass immer noch das Sicherheitskonzept der Betreiberin fehle. Zudem sind noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen das Projekt in erster Instanz anhängig, sodass mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht zu rechnen ist.