
Ratingen. Die Bürger-Union Ratingen (BU) möchte, dass die Stadtverwaltung mit einer Pressemitteilung die Grundstücksbesitzer über ihre Pflicht erinnert, den an die Grundstücke angrenzenden Gehweg und die Straße einschließlich der Gosse zu reinigen. Außerdem soll sie bei der Versendung der jährlichen Gebührenrechnungen ebenfalls über diese Pflicht informieren.
„Wir wurden von vielen Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass leider manche Grundstückseigentümer und Anwohner die Gehwege und Straßen nicht reinigen“, heißt es in einem Antrag der Wählervereinigung für den Stadtrat. Dabei besage die unverändert gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt, dass die Eigentümer zur regelmäßigen und gründlichen Reinigung des öffentlichen Verkehrsraumes angrenzend an ihr Grundstück verpflichtet seien.
Einige Eigentümer scheinen die Auffassung zu vertreten, dass mit der Zahlung einer Straßenreinigungsgebühr man von der eigenen Reinigungspflicht entbunden sei. Dies gelte es aufzuklären, um zu gewährleisten, dass das äußere Erscheinungsbild der betroffenen Straßen oder Viertel verbessert wird und auch unnötige Nachbarschaftsstreitigkeiten verhindert würden, so die BU.
Besonders ärgerlich sei es, wenn Bürgersteige gerade für bewegungseingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen gar nicht mehr benutzbar seien und diese auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier sei die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und es liege ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor.
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