Besuchsverbot am Sankt Marien-Krankenhaus

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Ratingen. Ab Mittwoch, 26. Januar, gilt für das Sankt Marien-Krankenhaus Ratingen ein generelles Besuchsverbot. Dringend benötigte Artikel, wie etwa Wäsche oder Pflegemittel für die Patienten, können mit dem jeweiligen Namen versehen an der Krankenhauspforte abgegeben werden.

„Zum Schutz unsere Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden sehen wir uns leider erneut zu diesem drastischen Schritt gezwungen“, sagt Ralf Hermsen, Geschäftsführer der St. Marien-Krankenhaus GmbH. Die massiv steigenden Corona-Fallzahlen und die rasante Verbreitung der Omikron-Variante lassen dem Krankenhaus keine andere Wahl.

Das Besuchsverbot gilt für Besucher stationärer Patienten und für Begleitpersonen. In begründeten Fällen gibt es Ausnahmeregelungen. Dies betrifft Angehörige von Patienten, die im Sterben liegen, und für werdende Väter bei der Geburt ihres Kindes. Angehörige werden gebeten, ihren Besuch in diesen Fällen vorab telefonisch mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Ein tagesaktueller negativer Testnachweis ist hier zwingend erforderlich. Bei Erkältungssymptomen (Fieber, Husten, Schnupfen) müssen Angehörige allerdings auch in diesen Fällen auf einen Besuch verzichten.

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