3G für alle Gebäude der Stadtverwaltung

Werbung

Ratingen. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung ab sofort generell die 3G-Regel. Auch Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Gemäß den Regelungen im Infektionsschutzgesetz darf ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) als Nachweis nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Zu beachten ist außerdem, dass der jeweilige Nachweis nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis mit Lichtbild gilt. Bürger, die Einrichtungen der Stadtverwaltung – ganz gleich, ob Bürgerbüro oder Bücherei-Zweigstelle, Verwaltungsgebäude oder Kindergarten – besuchen, werden daher dringend gebeten, einen entsprechenden Nachweis und ihren Personalausweis mit sich zu führen.